Oft Gefragtes

Wie setzt sich meine Miete zusammen? ... mehr

Wie setzen sich die Nebenkosten zusammen? ... mehr

Wer ist meine Ansprechperson, wenn ich eine
Reparatur oder Schaden melden möchte? ... mehr

Darf ich Haustiere in meiner Wohnung halten? ... mehr

Was muss ich bei einer Kündigung beachten? ... mehr

Was sind Schönheitsreparaturen? ... mehr

Wie setzt sich meine Miete zusammen?

Der Mietpreis setzt sich aus der Netto-Kaltmiete und den Nebenkosten zusammen.

Wie setzen sich die Nebenkosten zusammen?

Nebenkosten sind sogenannte kalte und/oder warme Betriebskosten. Zu den kalten Betriebskosten gehören z.B. Kosten für Straßenreinigung, Be- und Entwässerung, Schornsteinfeger und Müllabfuhr. Unter warmen Betriebskosten sind Heizkosten und Warmwasserkosten zu verstehen.

Unsere Mitarbeiter geben Ihnen hierbei gerne Auskunft über die genaue Zusammensetzung der Nebenkosten.

Wer ist mein Ansprechpartner, wenn ich eine Reparatur oder Schaden melden möchte?

Sollten Sie einmal Mängel feststellen, wenden Sie sich bitte an einen Sachbearbeiter in der Geschäftsstelle oder nutzen Sie unseren Online-Reparaturauftrag.

Bitte beachten Sie für Notfälle nach Dienstschluss unsere Notfallnummern.

Darf ich Haustiere in meiner Wohnung halten?

Natürlich können Sie, entsprechend der Größe Ihrer Wohnung und nach vorheriger Genehmigung, ein Haustier halten – wenn es keine Gefahr oder Belästigung für die Hausgemeinschaft darstellt. Im Falle der Genehmigung sagt Ihnen Ihr Sachbearbeiter gern, welche Haustiere Sie halten können.

Was muss ich bei einer Kündigung beachten?

Wenn Sie Ihre Wohnung kündigen möchten, denken Sie bitte daran:

  • Die Kündigung muss schriftlich an die Geschäftsstelle gerichtet werden,
  • sie muss fristgerecht bei uns eingegangen sein (3. Werktag eines Monats)
  • und sollte Ihre Mietvertragsnummer enthalten.

Die Kündigungsfrist können Sie Ihrem Mietvertrag entnehmen oder fragen Sie uns. In den meisten Fällen beträgt sie 3 Monate.

Haben wir Ihre Kündigung erhalten, bekommen Sie eine Bestätigung und wir werden dann einen Besichtigungstermin mit Ihnen vereinbaren.

Bei diesem Termin werden dann alle Fragen bezüglich der Schönheitsreparaturen besprochen. Wir werden versuchen, im Rahmen unserer Möglichkeiten eine für beiden Seiten unkomplizierte Wohnungsübergabe durchzuführen.

Was sind Schönheitsreparaturen?

Bei Schönheitsreparaturen handelt es sich zumeist um mieterseits geleistete Malerarbeiten in den eigenen Mieträumen. So sollten Decken, Wände, Fenster, Türen und Heizkörper incl. Rohre alle paar Jahre gestrichen werden. Wann genau, ist individuell ganz unterschiedlich. Auch hierbei wird Ihnen Ihr Kundenbetreuer oder Hauswart gern Auskunft geben.