… seit über 60 Jahren erklärbar wohnen
OFT GEFRAGT
Was muss ich bei einer Kündigung beachten?

Wenn Sie Ihre Wohnung kündigen möchten, denken Sie bitte daran:

• Die Kündigung muss schriftlich an die Geschäftsstelle gerichtet werden,
• sie muss fristgerecht bei uns eingegangen sein (3. Werktag eines Monats)
• und sollte Ihre Mietvertragsnummer enthalten.

Die Kündigungsfrist können Sie Ihrem Mietvertrag entnehmen oder fragen
Sie uns. In den meisten Fällen beträgt sie 3 Monate.

Haben wir Ihre Kündigung erhalten, bekommen Sie eine Bestätigung und
wir werden dann einen Besichtigungstermin mit Ihnen vereinbaren.
Bei diesem Termin werden dann alle Fragen bezüglich der Schönheitsreparaturen besprochen. Wir werden versuchen, im Rahmen unserer Möglichkeiten eine für beiden Seiten unkomplizierte Wohnungsübergabe durchzuführen.


Siedlungswerk
Fulda eG

Heinrichstraße 39
36037 Fulda
Fon 06 61 | 97 67-0
Fax 06 61 | 7 27 83