Haben Sie gewusst, dass eine Gebäudeversicherung im Fall der Fälle nur Schäden am Gebäude übernimmt, nicht aber an Ihren Einrichtungsgegenständen – und dass Ihr Vermieter dafür auch nicht haften muss?
Deshalb empfehlen wir die folgenden Versicherungen:
Wir empfehlen Ihnen für den „Fall der Fälle” den Abschluss einer Hausratversicherung.
Denn vor Wasserschäden, Diebstahl oder gar Feuer ist man niemals sicher.
In der Regel versichert man den gesamten Hausstand zum Neuwert; d. h. nach einem Schadensfall können Sie sich wieder so einrichten, wie Sie es gewohnt waren.
Normalerweise wird also Ihr Hausrat zum Neuwert ersetzt bei:
• Brand, Blitz, Explosion, Implosion, Absturz von Luftfahrzeugen und
Fahrzeuganprall
• Einbruchdiebstahl und Vandalismus
• Sturm und Hagel
• Leitungswasser, auch aus Schläuchen von Wasch- und Spülmaschinen
• Fahrrad-Diebstahl (kann man als Zusatz mitversichern, empfehlen wir)
• Glasversicherung als wichtige Ergänzung
Ganz generell empfiehlt sich immer eine private Haftpflichtversicherung. Ob kleiner Sach- oder schwerwiegender Personenschaden – Sie haften für Schäden, die Sie anderen zufügen.
Eine private Haftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen.

